Preisübersicht für unsere Eventhäuser (Basismieten)
- Theaterhaus (ca. 550 m²): € 3.600,00 netto (€ 4.284,00 inkl. MwSt.)
(Während der Heizperiode – von Oktober ist einschließlich Mai – müssen wir aufgrund der gestiegenen Heizkosten zur Raummiete einen zusätzlichen Energiekostenzuschlag berechnen.)
- Energiekostenzuschlag Theaterhaus € 250,00 netto (€ 297,50 inkl. MwSt.).
- Abfallentsorgung Theaterhaus € 75,00 netto (€ 89,26 inkl. MwSt.).
Mietvereinbarung für Buchungen als PDF-Dokument
Die Preisliste individuelle Bestuhlung und Sonderleistungen als PDF
Dienstleisterliste 2023 (KLICK HIER)
1) Im Mietbetrag enthalten sind:
Tische und Stühle/Bänke, Stehtische, Kühlschränke, Beleuchtung, Pflanzendekoration sowie die
Endreinigung, ebenso die Musikanlage (Lautsprecher, Verstärker, CD-Player),
die verwendet werden muss. Ein Mikrophonanschluss ist vorhanden (Chinch-Stecker).
Ein eigenes Mischpult kann verwendet werden (Klinke-/XLR-Stecker).
2) Zusätzliche Boxen sowie Verstärker dürfen nicht benutzt werden!
Die Lautstärke ist auf 92dB limitiert. Live-Band ist nicht gestattet bzw. nur nach schrift-
licher Vereinbarung.
3) Aufbau: Ab ca. 09.00 Uhr des Veranstaltungstages kann der Mieter mit dem Aufbau beginnen.
Abbau: Eingebrachte Gegenstände des Mieters müssen bis 06.00 Uhr des folgenden Tages abgeholt
sein. Der Partyservice muss seine Gegenstände bis 06.00 Uhr des folgenden Tages abgeholt haben.
Sollte bei Nichteinhaltung für das Botanikum ein Mehraufwand entstehen, wird dieser nach der
entstehenden Arbeitszeit berechnet.
Alle persönlichen Wertgegenstände Geschenke etc. müssen am Ende der Veranstaltung vom
Veranstalter mitgenommen werden.
4) Der Mieter verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln und in den ursprünglich
übergebenen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden
(insbesondere Glas- oder Pflanzenschäden).
5) Offenes Feuer, offenes Licht, Feuerwerk und brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet
werden. Kerzen sind erlaubt. Kochen ist in den Veranstaltungsräumen nicht gestattet, sondern nur im
Küchencontainer , (Theaterhaus) bzw. Nebenraum (Palmenhaus).
6) Die Ausgänge müssen während der Veranstaltungszeit zugänglich bleiben. Der Weg dorthin darf
nicht versperrt werden.
7) Der Mieter verpflichtet sich, dass die Veranstaltung, insbesondere die Lautstärke u.ä. zu keiner
Beanstandung Anlass gibt. Gegebenenfalls muss die Lautstärke verringert werden.
8) Ende der Veranstaltung: 3.00 Uhr !
9) Die Veranstaltung gilt als geschlossen, d.h. der Verkauf von Eintrittskarten im Allgemeinen, sowie
Verkauf von Essen und Getränken während der Veranstaltung ist untersagt.
10) Der Mieter stellt den Vermieter von jeglicher Haftung für Begebenheiten während der Mietzeit frei.
11) Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Mieter bis zu 10 Wochen vor Termin sind 50% der
Nettoraummiete, bei späterer Absage 100% der Nettoraummiete an den Vermieter zu zahlen.
12) In Fällen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen, die das zur Verfügung stellen der
Räume durch den Vermieter unmöglich machen, entbinden den Vermieter von den Verpflichtungen
dieser Vereinbarung, ohne dass hierdurch Ansprüche des Mieters an den Vermieter entstehen.