PFLEGE- UND ÜBERWINTERUNGSBEDINGUNGEN für KÜBELPFLANZEN 2023/2024

1) Abschluss des Vertrages

Indem Sie uns mit der Überwinterung Ihrer Pflanzen beauftragen, schließen Sie mit uns einen Vertrag, für den die nachfolgenden Bestimmungen gelten, die Sie mit Ihrer Beauftragung anerkennen.

2) Datenschutz

Ihre Kundendaten werden von uns erhoben und elektronisch gespeichert. Wir versichern, dass wir die Daten nur streng
zweckgebunden zur Bearbeitung der Kundenaufträge nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Auf Anfrage teilen wir
Ihnen jederzeit mit, welche konkreten Daten wir von Ihnen gespeichert haben. Bitte beachten Sie auch die
Datenschutzerklärung auf unserer Homepage (www.botanikum.de).

3) Leistungsumfang

Die Firma BOTANIKUM GmbH & Co.KG (Auftragnehmer) verpflichtet sich, die in umseitiger Rechnung aufgeführten
Pflanzen im vereinbarten Zeitraum fachgerecht einzulagern und ordnungsgemäß zu pflegen.
Die fachgerechte Pflege beinhaltet gießen, düngen und Schädlingsbekämpfung, sowie das in Form schneiden und
stutzen, falls dies vom Kunden (Auftraggeber) gewünscht wird bzw. notwendig ist.

Die beim Auftraggeber vor Ort gekennzeichneten Pflanzen werden in dafür geeigneten Gewächshäusern überwintert.
Die Gewächshäuser werden den Bedürfnissen der Pflanzen entsprechend auf max. 10°C aufgeheizt. Langzeit-Dünger
und Langzeit-Pflanzenschutz werden mit Euro 11,50 pro Pflanze berechnet.

4) Ausgenommen vom Leistungsumfang

a) Ausgenommen vom Leistungsumfang sind Umtopfen und der Transport der Pflanzen. Diese Arbeiten werden nach Arbeitsaufwand und Topfmaterial, sowie Ladedauer und Entfernung berechnet. Preise für große Pflanzen XL: bei einer Topfgröße XL d.h. Ø80cm bis Ø100cm, berechnen wir je Topf € 45,00 extra für den Transport. Bei extra-großen Töpfen ab Ø100cm ist ein individueller Transport möglich, Kosten hierfür je nach Abholort und Aufwand. Der Transport echter Terracottatöpfe wird extra berechnet und erfolgt ohne Gewähr.

b) Arbeitszeiten für Umtopfarbeiten sind nicht im Überwinterungspreis enthalten und werden bei Bedarf nach Aufwand gemäß unserem Stundenpreis für Gartenarbeiten berechnet.

5) Überwinterungsdauer
Die Überwinterung ist befristet auf den Zeitraum vom Tag der Pflanzenannahme bis zum 31.05.2024.
Belässt der Auftraggeber Pflanzen über den angegebenen Zeitraum beim Auftragnehmer, berechnen wir für jede weitere angefangene Woche Euro 5.00 pro Pflanze.

6) Preis und Zahlung

Die Berechnung der Pflege und Überwinterung richtet sich nach dem Kronendurchmesser der jeweiligen Pflanze.
Pro 10 cm Kronendurchmesser werden Euro 11,50 berechnet. Die Pflanzen werden nach Ankunft bei uns gemessen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mindestpreis je Pflanze: € 60,00.
Die Bezahlung erfolgt zu 2/3 nach Erhalt der Rechnung und zu 1/3 bei Abholung bzw. Anlieferung.

7) Haftung

Der Auftragnehmer überwintert die Pflanzen nur ohne Garantie und leistet nur Ersatz bei Verlust durch Verschulden unsererseits. Hibiskus-Pflanzen werden ohne Garantie überwintert und wir gewähren keinen Ersatz, es sei denn bei Vorsatz.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die in Verwahrung genommenen Pflanzen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.

Transport der Pflanzen: Wir transportieren ausschließlich Pflanzen, die von zwei unserer Mitarbeiter mit einer Sackkarre zu transportieren sind. Für Schäden beim Transport durch Wohnungen und Treppenhäuser übernehmen wir keine Haftung, es sei denn bei Vorsatz.

8) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.